Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamburg, 11.02.1983 | KG, 24.01.1983

Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.01.1983 - 4 WF 4/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2080
OLG Köln, 19.01.1983 - 4 WF 4/83 (https://dejure.org/1983,2080)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.01.1983 - 4 WF 4/83 (https://dejure.org/1983,2080)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Januar 1983 - 4 WF 4/83 (https://dejure.org/1983,2080)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,2080) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    ZPO § 406
    Verfahrensrecht; Beweisaufnahme durch Sachverständige; Zeitpunkt für Ablehnung eines Sachverständigen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ablehnung eines Gutachtens; Ablehnung eines Sachverständigen; Geltendmachung von Ablehnungsgründen bei Gutachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 406

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 412
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Saarbrücken, 29.11.1978 - 5 W 127/78
    Auszug aus OLG Köln, 19.01.1983 - 4 WF 4/83
    Umstritten ist lediglich, ob daraus herzuleiten ist, daß alle nach der schriftlichen Begutachtung entstehenden Ablehnungsgründe "unverzüglich« geltend gemacht werden müssen (so die herrschende Meinung, vgl. OLG Saarbrücken OLGZ 1980, 37; Thomas/Putzo, ZPO 12. Aufl.
  • BGH, 01.04.1987 - IVa ZR 139/85

    Schadenversicherung - Sachverständiger - Gutachten

    Nur so wird nämlich entsprechend dem gesetzgeberischen Zweck des § 406 Abs. 2 Satz 1 ZPO vermieden, daß die Partei die Geltendmachung von Ablehnungsgründen vom Ausgang des Gutachtens abhängig macht (vgl. OLG Köln MDR 1983, 412; Wieczorek, ZPO 2. Auflage § 406 Rnd.
  • OLG Stuttgart, 15.04.2004 - 20 W 5/04

    Sachverständigenablehnung im aktienrechtlichen Spruchverfahren: Statthaftigkeit

    Wenn ein Beteiligter erst später als zwei Wochen nach Bestellung eines Sachverständigen vom Ablehnungsgrund erfährt und so verhindert ist, den Ablehnungsgrund früher geltend zu machen, muss er ihn unverzüglich (OLG München NJW 1964, 1576; OLG Frankfurt MDR 1989, 744) bzw. in angemessener Überlegungszeit (OLG Köln MDR 1983, 412; OLG Koblenz MDR 1994, 1147) geltend machen.
  • OLG Celle, 08.11.1993 - 4 W 309/93

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit ;

    Auch wenn man den Begriff "unverzüglich" in diesem Zusammenhang behutsam auslegt, etwa in dem Sinne: alsbald nach angemessener Überlegungszeit (so OLG Köln MDR 1983, 412), so haben die Kläger diese Möglichkeit einer angemessenen Bedenkzeit eindeutig überschritten, wenn sie zwischen dem von der Mutter der Klägerin beobachteten Geschehen am 17.07.1993 und der Abfassung des Ablehnungsgesuches am 07.09.1993 nahezu acht Wochen verstreichen ließen.
  • OLG Naumburg, 18.12.2000 - 10 W 40/00

    Sachverständigenbeweis - Ablehnung des Gutachters - Antragstellung - Prüfungs-

    3 Z 56/86">FamRZ 1986, 829, 830; OLG Köln MDR 1983, 412; Zöller/Greger, ZPO, 22. Aufl., § 406 Rdn. 11; Damrau in: Münchener Kommentar zur ZPO, 2. Aufl., § 406 Rdn. 6 f).
  • OLG Naumburg, 29.06.1998 - 10 W 14/98

    Anspruch auf Schadensersatz wegen verzögerter Konkursantragstellung;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Köln, 27.12.1994 - 16 Wx 197/94

    Ablehnung eines Sachverständigen muß (grundsätzlich) unverzüglich geltend gemacht

    Wird der Ablehnungsgrund aus dem schriftlichen Sachverständigengutachten hergeleitet, so ist der Antrag unverzüglich (im Sinne des § 121 BGB) nach Kenntniserlangung vom Inhalt des Gutachtens zu stellen (vgl. Keidel/Kuntze/Winkler, 13. Aufl., § 15 FGG Rz. 42 m.w.N.), d.h. spätestens alsbald nach einer angemessenen Überlegungszeit unabhängig von der Verfahrenslage und dem Erfolg anderer Anträge (vgl. OLG Köln MDR 1983, 412).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 11.02.1983 - 1 W 4/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,4534
OLG Hamburg, 11.02.1983 - 1 W 4/83 (https://dejure.org/1983,4534)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.02.1983 - 1 W 4/83 (https://dejure.org/1983,4534)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. Februar 1983 - 1 W 4/83 (https://dejure.org/1983,4534)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,4534) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 412
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Düsseldorf, 10.03.2014 - 26 W 16/13

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen im Spruchverfahren

    Solche könnten allerdings bei einer derart engen geschäftlichen Verbundenheit gegeben sein, die darauf hinausläuft, dass der Sachverständige von einer der Parteien wirtschaftlich abhängig ist (RG JW 1898, 2020 Nr. 10; RG JW 1899, 487 Nr. 16; OLG Hamburg MDR 1983, 412, 413).
  • OLG Jena, 22.08.2016 - 6 W 66/16

    Ablehnung eines Sachverständigen: Besorgnis der Befangenheit aufgrund der

    Ein solches kann in aller Regel zwischen den an ihm Beteiligten Bindungen schaffen, die eine Bereitschaft zu besonderer Rücksichtnahme auf wichtige Interessen des Dienstherrn nahelegen (Bundesfinanzhof, Beschluss vom 22.08.1988 - III B 104/87 - Hanseatisches Oberlandesgericht (OLG) Hamburg, Beschluss vom 11.02.1983 - 1 W 4/83 -).
  • OLG Dresden, 05.06.2023 - 4 W 316/23

    Besorgnis der Befangenheit des medizinischen Sachverständigen wegen

    Ein Grund für die Besorgnis der Befangenheit liegt bei einem Sachverständigen indes dann vor, wenn zwischen ihm und einem der Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis besteht, weil ein solches die Besorgnis rechtfertigt, es bestünden zwischen dem Sachverständigen und der Partei Bindungen, die eine Bereitschaft zu besonderer Rücksichtnahme auf deren Interessen nahelegen (Senat, Beschluss vom 18. April 2017 - 4 W 288/17 -, Rn. 8, juris vgl. BFH, Beschluss vom 22.08.1988 - III B 104/87 - Hanseatisches Oberlandesgericht (OLG) Hamburg, Beschluss vom 11.02.1983 - 1 W 4/83 - jeweils juris).
  • OLG Nürnberg, 29.09.2005 - 5 W 1834/05

    Ablehnung eines Gutachters in Arzthaftungsprozess wegen Besorgnis der

    Dieser Grundsatz wird, soweit die Frage besonders angesprochen wird, auch auf beamtete Kochschullehrer erstreckt (OLG München MDR 2002, 291; OLG Köln OLGR 2000, 16; OLG Hamburg MDR 1983, 412; Zöller/Greger, a. a. O.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Auflage, § 406 Rdnr. 6, 8; Musielak/Huber, a. a. O., Rdnr. 7; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 26. Auflage, § 406 Rdnr. 2; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21. Auflage, § 406 Rdnr. 10; MünchKomm-ZPO/Damrau, ZPO, 2. Auflage, § 406 Rdnr. 5; Wieczorek, ZPO, 2. Auflage, § 406 Anm. A III a 1; Jessnitzer/Ulrich, Der gerichtliche Sachverständige, 11. Auflage, Rdnr. 155; Müller, Der Sachverständige im gerichtlichen Verfahren, 3. Auflage, Rdnr. 229).
  • OLG Dresden, 18.04.2017 - 4 W 288/17

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen im

    Ein Grund für die Besorgnis der Befangenheit besteht bei einem Sachverständigen indes dann, wenn zwischen ihm und einem der Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis besteht, weil ein solches die Besorgnis rechtfertigt, es bestünden zwischen dem Sachverständigen und der Partei Bindungen, die eine Bereitschaft zu besonderer Rücksichtnahme auf deren Interessen nahelegen (vgl. Bundesfinanzhof, Beschluss vom 22.08.1988 - III B 104/87 - Hanseatisches Oberlandesgericht (OLG) Hamburg, Beschluss vom 11.02.1983 - 1 W 4/83 - jeweils juris).
  • OLG München, 21.06.2001 - 1 W 1161/01

    Arzthaftungsprozess - Ablehnung des Sachverständigen - Beamter des beklagten

    Ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis schafft zwischen den an ihm Beteiligten in aller Regel Bindungen, die eine Bereitschaft zu besonderer Rücksichtnahme auf wichtige Interessen des Dienstherrn nahelegen (HansOLG Hamburg MDR 1983, 412/413).
  • OLG Dresden, 02.01.2019 - 4 W 1108/18

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen im

    Ein Grund für die Besorgnis der Befangenheit besteht bei einem Sachverständigen darüber hinaus dann, wenn zwischen ihm und einem der Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis besteht, weil ein solches die Besorgnis rechtfertigt, es bestünden zwischen dem Sachverständigen und der Partei Bindungen, die eine Bereitschaft zu besonderer Rücksichtnahme auf deren Interessen nahelegen (vgl. Bundesfinanzhof, Beschluss vom 22.08.1988 - III B 104/87 - OLG Hamburg, Beschluss vom 11.02.1983 - 1 W 4/83 - jeweils juris).
  • OLG Dresden, 26.09.2023 - 4 W 316/23

    Dienstliche Stellungnahme dient nicht der Ausforschung der Motivlage!

    Ein Grund für die Besorgnis der Befangenheit liegt bei einem Sachverständigen indes dann vor, wenn zwischen ihm und einem der Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis besteht, weil ein solches die Besorgnis rechtfertigt, es bestünden zwischen dem Sachverständigen und der Partei Bindungen, die eine Bereitschaft zu besonderer Rücksichtnahme auf deren Interessen nahelegen (Senat, Beschluss vom 18. April 2017 - 4 W 288/17 -, Rn. 8, juris vgl. BFH, Beschluss vom 22.08.1988 - III B 104/87 - Hanseatisches Oberlandesgericht (OLG) Hamburg, Beschluss vom 11.02.1983 - 1 W 4/83 - jeweils juris).
  • OLG Köln, 01.03.1999 - 15 W 6/99

    Frist zur Geltendmachung nachträglich bekannt werdender Ablehnungsgründe gegen

    Grund für eine solche Besorgnis kann insbesondere bestehen, wenn der Sachverständige Angestellter einer Partei ist oder auch nur war (vgl. Baumbach-Lauterbach, Rdnr. 5 zu § 406 ZPO, MüKo-Dammrau, Rdnr. 5 zu § 406 ZPO, Stein-Jonas, Rdnr. 10 zu § 406 ZPO und Zöller-Greger, Rdnr. 8 zu § 406 ZPO; OLG Köln in VersR 1993, 72; OLG Hamburg in MDR 1983, 412).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2012 - L 11 KR 335/12

    Krankenversicherung

    Ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis kann in aller Regel zwischen den an ihm Beteiligten Bindungen schaffen, die eine Bereitschaft zu besonderer Rücksichtnahme auf wichtige Interessen des Dienstherrn nahelegen (Bundesfinanzhof, Beschluss vom 22.08.1988 - III B 104/87 - Hanseatisches Oberlandesgericht (OLG) Hamburg, Beschluss vom 11.02.1983 - 1 W 4/83 -).
  • BFH, 22.08.1988 - III B 104/87

    Ablehnung eines Sachverständigen

  • LG Saarbrücken, 17.01.2014 - 12 O 233/08

    Ablehnung eines Sachverständigen im Versicherungsprozess: Kenntniszurechnung von

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 24.01.1983 - 8 W 6342/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,3420
KG, 24.01.1983 - 8 W 6342/82 (https://dejure.org/1983,3420)
KG, Entscheidung vom 24.01.1983 - 8 W 6342/82 (https://dejure.org/1983,3420)
KG, Entscheidung vom 24. Januar 1983 - 8 W 6342/82 (https://dejure.org/1983,3420)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,3420) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 412
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht